Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €
Das nach Ihrem Bedarf individuell zusammengestellte Pflegepaket wird monatlich versandkostenfrei zu Ihnen geliefert.
100% risikolos bestellen
Wir liefern erst, sobald die Genehmigung da ist
Kosten- und Zeitersparnis
Einfache Abwicklung
Individuell anpassbar
Ihre Vorteile mit Pflegebox
Rundum Service
Nach Erhalt des Kostenübernahme-Antrags reichen wir diesen bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei zeitlich befristeten Genehmigungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kostenersparnis
Individualität
Bei CAREBE können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen und jederzeit ganz einfach sowohl am Computer als auch am Handy anpassen.
Mehrere Personen
Sie pflegen oder betreuen privat mehr als eine Person?
Bei CAREBE können Sie mehrere Pflegepakete zentral verwalten.
Voraussetzungen für die kostenlosen Pflegehilfsmittel
Damit Ihre Pflegekasse die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein.
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und wohnen in einem häuslichen Umfeld
Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4, 5) und müssen in einem häuslichen Umfeld wohnen. Dies kann neben Ihrer eigenen Wohnung auch bei Verwandten oder in einer Wohngemeinschaft sein.
Sie werden mindestens von einer privaten Person gepflegt
Wichtig ist, dass Sie mindestens von einer privaten Person gepflegt werden und einen regelmäßigen Bedarf an Pflegehilfsmitteln haben. Das können Familienmitglieder, Bekannte oder Freunde sein. Ein Pflegedienst kann zwar zusätzlich beansprucht werden, dieser darf jedoch die Pflegehilfsmittel nicht benutzen.
Die Produkte der Pflegebox
Erhalten Sie einen Einblick von unseren hochwertigen Produkten bekannter Marken.
Häufig gestellte Fragen
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Wer hat Anrecht auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €?
Gemäß Pflegestärkungsgesetz § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI können Sie oder die zu pflegende Person kostenlose für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich erhalten, wenn:
- ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt
- die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt
- die pflegebedürftige Person mindestens (zum Teil) von einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird
Sollten diese drei Voraussetzungen erfüllt sein, besteht ein gesetzlicher monatlicher Anspruch auf einen Pflegehilfsmittelzuschuss in Höhe von bis zu 42 €. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte Personen.
Welche Kosten entstehen sollte die Pflegekasse die Kostenübernahme verweigern?
Eine Bestellung bei uns ist daher vollkommen risikolos.
Sollten Sie mit den Ablehnungsgründen der Pflegekasse nicht einverstanden sein, müssen Sie zeitnah bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.
Besteht die Möglichkeit wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über CAREBE zu beziehen?
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen sind bei den jeweiligen Pflegekassen ein eigener Posten der nicht zur Produktgruppe zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (PG 54) zählt und somit nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und Pflegehilfsmitteln möglich.
Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Wenn die pflegebedürftige Person also neben dem Pflegedienst von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) gepflegt wird, besteht Anspruch auf kostenlose für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.